Intensivpflege

Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege beschreibt die Intensivpflege wie folgt:


„Die elementare Verantwortung der Intensivpflegenden ist die Bereitstellung optimaler Pflege für die Patienten auf einer Intensivüberwachungsstation oder einer Intensivbehandlungsstation. Die Pflege kann von einer intensiven Kurzzeitpflege in eine langdauernde Behandlungspflege übergehen, die die ständige Unterstützung aller Lebensaktivitäten und rehabilitative Maßnahmen beinhaltet. Dabei werden Menschen in ihrer Ganzheit aus physischen, psychischen und spirituellen Bedürfnissen sowie in ihren sozialen und kulturellen Bezügen lebend betrachtet. Sie erfahren Respekt, Zuwendung und Anteilnahme, unabhängig von Alter, Geschlecht, nationaler oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, Religion oder politischen Anschauung.“ (Quelle:DGF)

Aktuell

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